Allgemeine Informationen zur Ausbildung beim Bäcker Bachmeier

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A

Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung eines jeden Ausbildungsberufes enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es werden am Ende der Ausbildungszeit das Können und die Fähigkeiten des Auszubildenden geprüft. Das Bestehen der Abschlussprüfung bildet den letzten Schritt zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Agentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit kümmert sich nicht nur um Erwerbs- und Arbeitslose, sondern unterstützt auch Unternehmen bei der Personalfindung und erteilt ihnen Ratschläge und Informationen bezüglich Einstellungen, der Ausbildung und betrieblicher Situationen. Ebenso gibt sie Bürgerinnen und Bürger Auskunft über die Berufsausbildung, Kindergeld und die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Beispiel dafür ist die Berufsausbildungsbeihilfe. Für alle, die sich noch nicht sicher sind, bietet die Agentur für Arbeit unter portal.berufe-universum.de einen Berufsfindungstest speziell für Schüler bis zur 10. Klasse von Haupt-, Mittel- und Realschulen an.

Anschreiben: Das Bewerbungsanschreiben ist innerhalb der Bewerbung direkt nach dem Deckblatt einzuordnen. Es stellt ein zentrales Kriterium bei der Bewerberauswahl dar. Hier kannst Du Dich selbst und Deine Motivation für die Stelle ins beste Licht rücken und uns davon überzeugen, warum Du die Ausbildung machen möchtest und warum ausgerechnet Du dafür geeignet bist. Eine übersichtliche Struktur sowie einwandfreie Grammatik und Rechtschreibung sind Grundvoraussetzungen.

Arbeitsentgelt: Als Arbeitsentgelt werden alle Einkünfte bezeichnet, die aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen werden.

Arbeitstag: Die Tage von Montag bis Freitag werden als Arbeitstage gerechnet. Alle Samstage, Sonn- und Feiertage zählen hier nicht dazu.

Ausbildereignungsprüfung: Die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) kann nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung abgelegt werden. Oftmals ist die Eignungsprüfung eine Voraussetzung für die Entwicklung zum Fachwirt oder Meister. Die Ausbildereignungsprüfung ermöglicht es, selbst gelernte Inhalte in pädagogischer und organisatorischer Richtigkeit auch an die kommenden Auszubildenden weitergeben zu können.

Ausbildungsinhalte: Die Ausbildungsinhalte werden durch die Ausbildungsordnung, den Ausbildungsrahmenplan und den Rahmenlehrplan der Berufsschule festgelegt. In der Ausbildungsordnung werden die Mindestanforderungen an berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Ausbildungsberufsbild festgelegt. Der Ausbildungsrahmenplan hält die zeitliche und sachliche Gliederung fest, nach der die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse ablaufen soll. Hinzu kommt ergänzend der Rahmenlehrplan der entsprechenden Berufsschule.

 

B

Belehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz: Mitarbeiter, die mit der Herstellung, Behandlung und der Verteilung von Lebensmitteln beschäftigt sind, müssen vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich einen Nachweis zur Belehrung vorlegen. Die Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen berechtigten Arzt.

Berichtsheft: Wird nach der Ausbildungsordnung ein schriftlicher Ausbildungsnachweis über den Verlauf der Ausbildung verlangt, muss ein Berichtsheft vom Ausbildenden zur Verfügung gestellt und vom Auszubildenden geführt werden. Es dient dem Azubi als Wiederholung und Festigung der gelernten Inhalte. Der Ausbilder kann anhand des Berichtsheftes den Verlauf und den Stand der Ausbildung kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls die weiteren Prozesse anpassen. Das Unternehmen ist zur regelmäßigen Kontrolle und der Auszubildende zur regelmäßigen Vorlage verpflichtet. Laut Berufsbildungsgesetz ist der vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweis ein Kriterium für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Berufsschule: Die Berufsschule deckt die Vermittlung der theoretischen Inhalte in der dualen Ausbildung ab. Sie findet je nach Ausbildungsberuf in unterschiedlichen Rhythmen und an unterschiedlichen Orten statt. Durch unsere Zusammenarbeit mit Berufsschulen in ganz Bayern können unsere Auszubildenden die Berufsschule nahe ihrer Heimat besuchen. Generell muss der schulpflichtige Auszubildende zur Teilnahme am Berufsschulunterricht vom Unternehmen freigestellt werden. Der Besuch der Berufsschule ist Teil der vertraglich vereinbarten Ausbildungsinhalte und muss somit eingehalten werden. Ebenso besteht die Pflicht, an den Prüfungen teilzunehmen.

Bewerbungsgespräch: Nachdem die Bewerbungsunterlagen eingegangen sind, erhält jeder Bewerber von uns eine Rückmeldung über den weiteren Verlauf. Entsprechen die Unterlagen unseren Kriterien und ist der Inhalt stimmig, wird der Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Gespräch geht es vor allem darum, den Bewerber besser und persönlich kennenzulernen. Auch für den Bewerber selbst ist dies eine wichtige Möglichkeit, Fragen zum Unternehmen und zur Ausbildung zu stellen.

Bewerbungsunterlagen: Für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz vermitteln die gesendeten Bewerbungsunterlagen einen ersten Eindruck und dienen als Auswahlkriterium im gesamten Bewerbungsprozess. Neben einem tabellarisch angeordneten, lückenlosen Lebenslauf und einem überzeugenden Anschreiben gehört auch ein Bewerbungsfoto dazu. Bereits absolvierte und im Lebenslauf aufgeführte Praktika benötigen einen schriftlichen Nachweis. Das letzte Abschluss- oder, falls dies noch nicht vorhanden ist, das letzte Zwischenzeugnis geben Auskunft über die schulischen Leistungen und sind zwar nicht das einzige Kriterium, spielen aber dennoch eine wichtige Rolle. Die vollständigen Unterlagen aus Lebenslauf, Anschreiben, Bewerbungsfoto, Zeugnissen und Praktikumsnachweisen darfst Du entweder per Mail an: personalbuero@bachmeier.de oder per Post an: Bäcker Bachmeier, Landshuter Straße 13, 84307 Eggenfelden geschickt werden.

Bruttogehalt: Das Bruttogehalt wird zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden vereinbart und im Vertrag festgehalten. Davon werden dann die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls die zu zahlenden Steuern abgezogen. Am Ende ergibt sich das Nettogehalt.

 

C, D

Dauer: Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Es besteht die Möglichkeit, sowohl vor Vertragsabschluss als auch noch danach die Lehrzeit zu verkürzen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem die berufliche Vorbildung, der Schulabschluss und die Ergebnisse der Berufsschule. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass die Lehrzeit verkürzt werden kann, wenn beide Vertragsparteien einen Antrag auf Verkürzung stellen. Außerdem muss gesichert sein, dass das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erfolgreich erreicht werden kann. Ebenso ist eine Verlängerung der Ausbildungszeit möglich, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist.

Deckblatt: Das Deckblatt dient als Einstieg in die Bewerbungsunterlagen. Mit dem Bewerbungsfoto und den Kontaktdaten bildet es den ersten wichtigen Eindruck und sorgt dafür, dass die Bewerbung unabhängig von Lebenslauf und Anschreiben gerne oder weniger gerne nochmals in die Hand genommen wird.

 

E

Erstuntersuchung: Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor dem Eintritt ins Berufsleben von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen. Hiermit wird die körperliche und geistige Arbeitsfähigkeit überprüft. Der Arzt stellt dann eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung aus. Beim Eintritt in das Berufsleben darf die Voruntersuchung nicht länger als 14 Monate her sein. Vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres muss eine Nachuntersuchung erfolgen, falls der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

F

Ferien: Die Ferien der Berufsschulen entsprechen den Ferien aller anderen Schulen in Bayern. Im Zeitraum der Schulferien verbringt der Auszubildende die gesamte vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Unternehmen. In dieser Zeit soll der vertraglich vereinbarte Urlaub genommen werden.

Finanzielle Unterstützung: Über die Bundesagentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil ein tägliches Pendeln zwischen der Ausbildungsstätte und dem Zuhause der Eltern nicht zumutbar ist, können sich auf www.arbeitsagentur.de über die Rahmenbedingungen und weitere Voraussetzungen genauer informieren.

Foto: Das Bewerbungsfoto hat starken Einfluss auf den ersten Eindruck. Darum ist besonders darauf zu achten, dass es ansprechend und von hoher Qualität ist. Ein professioneller Fotograf kann Dich sowohl bei der Position als auch dem Ausdruck und der passenden Kleidung beraten. Bei der Kleidung sollte darauf geachtet werden, dass sie zur Stelle passt, seriös, schick ist und nicht zu auffällig ist. Fotos aus dem Urlaub, Selfies oder Partybilder sind zwar oft schöne und lustige Erinnerungen an eine tolle Zeit, haben in einer Bewerbung allerdings nichts verloren. Nimm Dir ausreichend Zeit, um Dir Gedanken zu deinem Foto zu machen und überzeuge gleich von Beginn an mit einem sympathischen Einstieg.

Freizeit: Die Freizeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem nächsten Beginn wird als Ruhezeit bezeichnet. Jugendlichen unter 18 Jahren stehen laut Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 12 Stunden Freizeit zu. Bei allen über 18 Jahren gilt eine Ruhezeit von 11 Stunden.

 

G

Gesundheitszeugnis: Das Gesundheitszeugnis wird mittlerweile durch die Belehrung nach dem Infektionsmittelschutzgesetz §43 ersetzt.

Glaserinternat: Eigentümer und Betreiber des Glaserinternats in Vilshofen ist der Berufsschulverband Passau. Hier bietet sich die Möglichkeit für unsere auszubildenden Fachinformatiker, während der Zeit in der Berufsschule Passau unterzukommen. Auf www.glaserinternat.de findest Du alle weiteren Informationen und Bilder.

 

H, I

Initiativbewerbung: Grundsätzlich sind nur unsere ausgeschriebenen Stellen auch offene Stellen. Allerdings nehmen wir auch gerne zu jeder Zeit Bewerbungen auf nicht ausgeschriebene Stellen an und versuchen, die besten Möglichkeiten und Chancen für den Bewerber zu finden.

Interessen: Die eigenen Interessen genau zu kennen und auf die berufliche Zukunft zu übertragen kann durchaus schwierig sein. Jedoch können grundsätzliche Neigungen beispielsweise anhand von Schulfächern definiert werden. Welches Fach ist Dein Lieblingsfach? Einen weiteren Ansatzpunkt bieten Nachrichten und Informationsmedien. Für welche Themen und Regionen interessierst Du Dich? Ebenso können Aktivitäten, Hobbies und Beschäftigungen in der Freizeit mit- einbezogen werden.

 

J

Jugendarbeitsschutzgesetz: Das Jugendarbeitsschutzgesetzt unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist Kind und wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, ist Jugendlicher. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt somit für alle, die noch nicht 18 Jahre alt sind und einer Beschäftigung nachgehen.

 

K

Karriere: Durch die Unternehmensgröße war es uns schon immer möglich, nicht nur die für das Bäcker- und Konditorhandwerk üblichen Berufe auszubilden, sondern auch weitere Bereiche wie Informatik und Logistik abdecken zu können. Die flache Hierarchie im Unternehmen und die nutzbaren Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung fördern eine kontinuierliche Verbesserung und Einsetzbarkeit der Mitarbeiter.

Krankenversicherung: In Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein. Auszubildende werden durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse gemeldet. Vor dem Schulabschluss sollte die Krankenkasse über den zukünftigen Verlauf informiert werden.

Krankheit: Im Falle von Krankheit muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss ein Attest vom Arzt vorgelegt werden. Dies muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag erfolgen. Sollte der Auszubildende aufgrund von Krankheit nicht in die Berufsschule gehen können, muss er dies sowohl der Schule als auch dem Arbeitgeber unverzüglich melden.

Kündigung: Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen und jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Nach der Probezeit besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Eine Kündigung ist dann nur möglich, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgibt oder sich für einen anderen Ausbildungsberuf entscheidet. Ebenso ist eine Kündigung nach der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Grundsätzlich muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen.

 

L

Lebenslauf: Der Lebenslauf ist in tabellarischer Form zu erstellen. Er dient als Übersicht des beruflichen Werdegangs. Bei der lückenlosen Darstellung der bisherigen Stationen und der persönlichen Daten sollte darauf geachtet werden, dass die angegebenen Inhalte so kurz und prägnant wie möglich dargestellt werden. Außerdem sollten nur Punkte genannt werden, die relevant für die Bewerbung sind und der personalverantwortlichen Person einen Mehrwert bringen.

 

M, N

Nachtruhe: Von 6 bis 20 Uhr dürfen Jugendliche beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Jugendliche über 17 Jahre auch bereits ab 4 Uhr beschäftigt werden dürfen. Für alle über 18 gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur Nacht- und Schichtarbeit.

Nettogehalt: Das Nettogehalt ist das Einkommen abzüglich der zu zahlenden Steuern und abzüglich der zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge. Es steht dem Auszubildenden wirklich zur Verfügung.

 

O

Ordnung: Eine ordentliche und geregelte Arbeitsweise erleichtert nicht nur einem selbst den Arbeitsalltag, sondern auch allen Kunden, Partnern und Kollegen.

 

P

Pause: Jugendliche, die noch unter 18 Jahre sind, dürfen nicht länger als 4,5 Stunden zusammenhängend ohne Ruhepause beschäftigt werden. Als Ruhepause wird nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten gewertet. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden, muss die Ruhepause mindestens 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten dauern. Für alle über 18 gilt bei einer Arbeitszeit über 6 und bis zu 9 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von 45 Minuten einzuhalten.

Pflichten: Zur Berufsausbildung gehören gewisse Pflichten, die eingehalten werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel die Berufsschulpflicht und die Verpflichtung zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen. Weiterhin ist auf eine sorgfältige Arbeitsweise, die Erledigung von aufgetragenen Arbeiten, den gewissenhaften Umgang mit Gegenständen des Unternehmens und auf die Einhaltung von unternehmenseigenen Regeln zu achten. Die Pflichten des Azubis und des Ausbildenden sind im Vertrag festgehalten.

Praktikum: Um herauszufinden, welcher Ausbildungsberuf der geeignetste für einen ist, und um einen Ausbildungsberuf vorab schon kennenzulernen, empfiehlt es sich, ein Praktikum zu absolvieren. Hier bekommt jeder, der sich für eine Ausbildung interessiert, die wichtigsten Informationen und einen Einblick in die Tätigkeiten und Aufgaben.

Probezeit: Die Probezeit beträgt minimal einen Monat, maximal vier Monate und ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Diese Zeit bietet sowohl dem Auszubildenden als auch dem ausbildenden Unternehmen die Gelegenheit, sich gegenseitig besser kennenzulernen. In dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen und jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden.

 

Q

Quereinsteiger: Egal ob direkt von der Schule oder über einen kurzen Umweg, eine Ausbildung beim Bäcker Bachmeier bietet für jeden das Richtige.

 

R

Rechte: Auszubildende haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Hierzu gehört zum Beispiel der Anspruch auf Vergütung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, die Freistellung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen und den Anspruch auf Urlaub.

Regeln: Regeln innerhalb des Unternehmens sind einzuhalten. Sie helfen allen Mitarbeitern, ein produktives Arbeitsklima zu gestalten und Grundsätze zu definieren, auf die sich jeder einstellen und verlassen kann.

 

S

Schwächen: Die eigenen Schwächen zu kennen ist einfach, sie zuzugeben schwieriger. Befasst man sich mit den eigenen Makeln, kann man sie einerseits verbessern und sie helfen einem andererseits, sich zu orientieren und eine Richtung zu finden.

Stärken: Die eigenen Stärken zu erkennen und selbst zu formulieren fällt oft nicht leicht. Als Hilfe können selbst gemachte Erfahrungen und Erlebnisse sowie Hinweise und Einschätzungen von Mitgliedern der Familie und des Freundeskreises dienen. Die Menschen aus der eigenen Umgebung können mit einer ehrlichen Meinung bei der Selbsteinschätzung unterstützen.

Steuer: Ledige und kinderlose Auszubildende fallen in die Steuerklasse 1. Wird die monatliche Verdienstgrenze von 946 € nicht erreicht, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Es werden alleine die Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Sozialversicherungen: Zu den Sozialversicherungen zählen die Kranken-, Renten-, Pflege und die Arbeitslosenversicherung. Liegt die monatliche Ausbildungsvergütung über der Geringverdienergrenze, teilen sich das ausbildende Unternehmen und der Auszubildende die Beiträge.

 

T, U

Unterricht: Der Unterricht in der Berufsschule besteht zum einen aus ausbildungsspezifischen Inhalten zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen. Zum anderen stehen allgemeinbildenden Inhalten auf dem Lehrplan, welche in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und Religionslehre behandelt werden.

Urlaub: Der volle Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Urlaubstage entsteht erst nach sechsmonatigem Bestehen des Ausbildungsverhältnisses. Der Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt für alle unter 16-Jährigen 30 Werktage. Für alle mit 16 Jahren gelten mindestens 27 und für alle mit 17 Jahren gelten mindestens 25 Werktage. Allen Arbeitnehmern und Auszubildenden ab 18 Jahren stehen jährlich mindestens 24 Werktage zu. Der Urlaub soll zusammenhängend während der Berufsschulferien genommen und genehmigt werden. Der Urlaub dient der Erholung. Dieser Zweck sollte stets erfüllt sein und darf nicht durch weitere Erwerbsarbeit beeinträchtigt werden.

 

V

Vertrag: Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss der Vertrag zur Ausbildung in schriftlicher Form erfolgen. Es müssen die wesentlichen Inhalte enthalten sein. Dazu gehören unter anderem die sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Ausbildung, der Beginn sowie die Dauer der Ausbildung, die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, der zeitliche Umfang der Probezeit, die Dauer des Urlaubs, die Höhe und Zahlung der Vergütung und die Richtlinien zur Kündigung.

 

W

Werktag: Alle Tage von Montag bis Samstag zählen als Werktage. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. In offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien dürfen Jugendliche unter 18 an allen Werktagen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Wochenarbeitszeiten arbeiten.

Wohnen: Am Standort Eggenfelden besteht für unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, eine vom Bäcker Bachmeier zur Verfügung gestellte Wohnung zu beziehen. Weitere Informationen hierzu erhältst Du von unserer Personalabteilung.

 

X, Y, Z

Zeit: Die tägliche Arbeitszeit von Jugendlichen unter 18 Jahren darf maximal 8 Stunden betragen. Die Arbeitszeit wird von Beginn an bis zum Ende ohne die Ruhepausen gerechnet. Eine Erhöhung auf 8,5 Stunden ist nur möglich, wenn an anderen Tagen der selben Woche weniger als 8 Stunden gearbeitet wird. Für alle über 18 gilt ebenso die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag. Diese kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, allerdings nur wenn innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden nicht überschritten werden.

Zeugnis: Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss der Ausbildende dem Auszubildenden ein Zeugnis ausstellen. Darin aufgeführt sind Angaben zur Art, Dauer und dem Ziel der Berufsausbildung. Ebenso werden die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden erläutert.

Zwischenprüfung: Innerhalb der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und kann von den Auszubildenden als Vorbereitung und Übung auf die Abschlussprüfung angesehen werden. Zur Zwischenprüfung muss der Auszubildende vom Unternehmen angemeldet und freigestellt werden.